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AGB – Atelier Piro137 Tattoo & Medien Design
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
 
1. Geltungsbereich
 
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Maik Steffens / Piro137 (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“), sofern nicht schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden.
(2) Die AGB gelten für Leistungen in den Bereichen Grafikdesign, Webdesign, Branding, Marketing-Visualisierungen, Printdesign und digitale Medien sowie – sofern gebucht – für Leistungen im Bereich Tattoo.
(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
 
 
2. Vertragsschluss
 
(1) Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots, durch eine Auftragsbestätigung oder durch Beauftragung in Textform (z. B. E-Mail, Messenger, Freelancer-Plattform) zustande.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung.
 
 
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
 
(1) Der Kunde stellt alle zur Umsetzung notwendigen Informationen, Inhalte und Materialien (z. B. Texte, Bilder, Logo-Dateien, Zugangsdaten, Corporate Design Vorgaben) rechtzeitig und in geeigneter Qualität zur Verfügung.
(2) Verzögerungen aufgrund verspäteter oder fehlender Mitwirkung des Kunden verlängern Fristen entsprechend.
(3) Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der bereitgestellten Inhalte (insbesondere Urheber-, Nutzungs- und Markenrechte sowie datenschutzrechtliche Anforderungen).
 
 
Teil A – Grafik & Webdesign
 
 
4. Leistungsumfang
 
(1) Der Auftragnehmer erbringt kreative und/oder technische Leistungen entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang.
(2) Leistungen umfassen u. a. Layout-Entwicklung, Gestaltung, Konzeption, Umsetzung, Optimierung, Korrekturen sowie ggf. Vorbereitung für Druck oder digitale Ausgabe.
 
 
5. Vergütung (Fixpreis oder Stundenabrechnung)
 
(1) Leistungen werden entweder zum Fixpreis oder nach anrechenbaren Stunden abgerechnet.
(2) Der Vergütungsumfang wird vor Projektstart im Angebot festgelegt.
(3) Bei Stundenabrechnung erfolgt die Leistung in Paketen:
 
 
Stundenpakete
 

  • S: 5 Stunden

  • M: 10 Stunden

  • L: 20 Stunden

  • XL: 40 Stunden

 
(4) Abgerechnet wird nur die tatsächlich geleistete Zeit.
(5) Die Abrechnung erfolgt im 15-Minuten-Takt.
(6) Nicht genutzte Stunden können nach Absprache bis maximal 3 Monate übertragen werden. Eine Auszahlung nicht genutzter Stunden erfolgt nicht.
 
 
6. Beratungskosten (wenn keine Zusammenarbeit zustande kommt)
 
(1) Beratung, Analyse, Workshops, Strategiegespräche, Konzepte oder vorbereitende Leistungen werden mit 80 € pro Stunde berechnet, sofern daraus keine Projektzusammenarbeit entsteht.
(2) Kommt ein Projekt zustande, kann die Beratungszeit nach Absprache teilweise oder vollständig angerechnet werden.
 
 
7. Zusatzleistungen / Änderungswünsche
 
(1) Änderungen, Erweiterungen oder Zusatzwünsche, die nicht Teil des Angebots sind, gelten als Zusatzleistung und werden gesondert berechnet.
(2) Dazu zählen insbesondere:
 

  • zusätzliche Layoutvarianten

  • neue Inhalte nach Freigabe

  • zusätzliche Unterseiten / neue Module

  • Funktions- oder Strukturänderungen

  • zusätzliche Korrekturrunden

 
 
8. Zahlungsbedingungen
 
(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Bei Fixpreis-Projekten gilt standardmäßig:
 

  • 50% Anzahlung bei Projektstart

  • 50% Restzahlung vor Übergabe finaler Daten / Livegang

    (3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.

 
 
9. Abnahme & Freigabe
 
(1) Der Kunde verpflichtet sich, Zwischenergebnisse sowie final gelieferte Leistungen innerhalb von 7 Tagen zu prüfen und freizugeben oder Mängel mitzuteilen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
(3) Nach Abnahme sind weitere Änderungen kostenpflichtig.
 
 
10. Nutzungsrechte / Eigentum
 
(1) Der Kunde erhält Nutzungsrechte an den final bezahlten Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang.
(2) Offene Dateien (z. B. AI, PSD, Figma, bearbeitbare Layout-Dateien) sind nur dann Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer darf das Projekt als Referenz verwenden (Website/Portfolio/Social Media), sofern keine Geheimhaltung schriftlich vereinbart wurde.
 
 
11. Drittanbieter / Hosting / Systeme
 
(1) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen von Drittanbietern (z. B. Hosting, Domain-Anbieter, Plugins, Zahlungsdienste, externe Tools).
(2) Kosten für Drittanbieter trägt grundsätzlich der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
 
 
12. Haftung
 
(1) Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
 
 
Teil B – Tattoo (Privates Tattoo Atelier)
 
 
13. Terminbuchung / Anzahlung
 
(1) Für Tattoo-Termine ist eine Anzahlung von 20 € erforderlich.
(2) Die Anzahlung dient als Terminreservierung und wird auf den Endpreis angerechnet.
(3) Ohne Anzahlung besteht kein Anspruch auf Terminreservierung.
 
 
14. Stornierung / No-Show Regel
 
(1) Eine Terminabsage ist bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei möglich.
(2) Bei Absagen unter 24 Stunden oder Nichterscheinen („No-Show“) verfällt die Anzahlung vollständig.
(3) Bei wiederholten kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen kann der Auftragnehmer die Annahme weiterer Termine ablehnen.
 
 
15. Privates Tattoo Atelier / Hygiene & Richtlinien
 
(1) Die Tattoo-Leistung erfolgt in einem privaten Tattoo-Atelier im Terminbetrieb. Es handelt sich um ein privates Studio ohne Laufkundschaft, Tattoos erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
 
(2) Sämtliche hygienerelevanten Maßnahmen und Anforderungen werden ordnungsgemäß umgesetzt und dokumentiert. Insbesondere werden:
 

  • alle Hygiene- und Reinigungsmaßnahmen in einem Hygienebuch dokumentiert,

  • die geltenden Hygiene- und Verhaltensrichtlinien im Raum sichtbar ausgehängt,

  • Arbeitsflächen und Materialien nach dem üblichen Standard gereinigt und desinfiziert,

  • Einwegmaterialien fachgerecht genutzt und entsorgt.

 
(3) Der Kunde verpflichtet sich, den Anweisungen im Studio, insbesondere zu Hygiene und Sicherheit, Folge zu leisten.
 
 
16. Gesundheitsangaben / Haftung Tattoo
 
(1) Der Kunde verpflichtet sich, alle gesundheitsrelevanten Informationen vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben (z. B. Allergien, Erkrankungen, Medikamente, Schwangerschaft).
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Komplikationen, die auf unvollständige oder falsche Angaben zurückzuführen sind.
(3) Für die korrekte Nachsorge ist der Kunde verantwortlich. Bei Nichtbeachtung der Nachsorgehinweise übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
 
 
Allgemeine Schlussregelungen
 
 
17. Vertraulichkeit
 
(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit.
 
 
18. Schlussbestimmungen
 
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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